Der neue Beratungserlass vom 02.05.2017 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW formuliert die Rahmenbedingungen von Beratung an der Schule. Darin heißt es: „Beraten ist wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer (§ 44 SchulG, §9 Absatz 1 ADO – Bass 21-02 Nr. 4). Sie bezieht sich vor allem auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern

- über Bildungsangebote, Schullaufbahn, Übergange in andere Schulen und weitere Bildungswege einschließlich der Berufs- und Studienorientierung sowie

- bei Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und weitere den Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen berührenden besonderen psychosozialen Problemen.“

Hier erhalten Sie das vollständige Beratungskonzept der GSG zum Download.

Beratungskonzept zum Download

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