Präambel

Diese Schulordnung soll allen, die in der Städtischen Geschwister-Scholl-Gesamtschule Lünen

lernen, lehren und arbeiten, helfen, gut miteinander auszukommen und Gebäude, Einrichtung

und Gelände der Schule zu pflegen und zu schützen.

Wir alle wollen uns in dieser Schule wohl fühlen. Die Voraussetzung dafür sind gegenseitige

Rücksichtnahme und Achtung vor gemeinsamem und fremdem Eigentum.

Das Schulgebäude mitsamt seiner Einrichtung und dem umgebenden Gelände ist öffentliches

Eigentum. Wir sind verpflichtet es zu erhalten.

Damit dies besser gelingt, gibt es die folgenden Regeln. Sie sollen den Tages- und Arbeitsablauf

in der Schule ordnen. Sie müssen von allen beachtet werden und alle sind verpflichtet, sich

gegenseitig dazu anzuhalten.

Verstöße gegen die Regeln der Schulordnung haben erzieherische und/oder Ordnungsmaßnahmen

gemäß den Regelungen des Schulgesetzes zur Folge.

Aufgrund aktueller – z.B. pandemisch bedingter – Hygieneverordnungen können zeitweise situative

Änderungen gegenüber den hier formulierten Regelungen notwendig werden. Die Gültigkeit

der Schulordnung wird dadurch nicht grundsätzlich außer Kraft gesetzt.

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