Schulordnung der Geschwister-Scholl-Gesamtschule 

 

Präambel

Diese Schulordnung soll allen, die in der Städtischen Geschwister-Scholl-Gesamtschule Lünen

lernen, lehren und arbeiten, helfen, gut miteinander auszukommen und Gebäude, Einrichtung

und Gelände der Schule zu pflegen und zu schützen.

Wir alle wollen uns in dieser Schule wohl fühlen. Die Voraussetzung dafür sind gegenseitige

Rücksichtnahme und Achtung vor gemeinsamem und fremdem Eigentum.

Das Schulgebäude mitsamt seiner Einrichtung und dem umgebenden Gelände ist öffentliches

Eigentum. Wir sind verpflichtet es zu erhalten.

Damit dies besser gelingt, gibt es die folgenden Regeln. Sie sollen den Tages- und Arbeitsablauf

in der Schule ordnen. Sie müssen von allen beachtet werden und alle sind verpflichtet, sich

gegenseitig dazu anzuhalten.

Verstöße gegen die Regeln der Schulordnung haben erzieherische und/oder Ordnungsmaßnahmen

gemäß den Regelungen des Schulgesetzes zur Folge.

Aufgrund aktueller – z.B. pandemisch bedingter – Hygieneverordnungen können zeitweise situative

Änderungen gegenüber den hier formulierten Regelungen notwendig werden. Die Gültigkeit

der Schulordnung wird dadurch nicht grundsätzlich außer Kraft gesetzt.

1. Respekt und Höflichkeit

1. 1 Grundlage für eine Arbeitsatmosphäre, in der sich jede*r wohlfühlen kann, sind eine

freundliche und höfliche Umgangssprache, die gegenseitige Akzeptanz, das Vermeiden

von Störungen, Beschimpfungen und handgreiflichen Auseinandersetzungen.

1.2 Nicht erlaubt ist das Tragen von Symbolen und Codes, die verschlüsselt oder offen

eine volksverhetzende, menschenverachtende, fremdenfeindliche oder neonazistische

Orientierung ausdrücken.

1.3 Wir legen Wert auf eine angemessene Bekleidung, die das Schamgefühl der Mitmenschen

nicht verletzt. Tiefe Ausschnitte, sehr kurze Röcke, Shorts oder T-Shirts

sind bei uns unerwünscht.

1.4 Die private Nutzung technischer Geräte (Handys etc.) ist an unserer Schule nicht

erlaubt. Handys bleiben – außerhalb von unterrichtlich erlaubter Verwendung –

ausgeschaltet (Handys mit Corona-Warn-App auf stumm geschaltet) in der Schultasche.

Telefonate mit den Eltern sind nur im Notfall nach Absprache mit einer Lehrperson

erlaubt.

Bei Verstoß wird das Gerät eingezogen und erst am Ende des Schultages zurückgegeben.

Bei strafbaren Handlungen (verbotene Bild-/Tonaufnahmen, z.B. mit einem

rechtsextremen oder pornografischen Inhalt, oder deren Weitergabe) wird die

Polizei eingeschaltet.

1.5 Alle Schulgebäude wurden aufwändig saniert. Gebäude A steht unter Denkmalschutz.

Dies verpflichtet uns zur besonderen Wertschätzung und Pflege der

Räumlichkeiten.

Für mutwillige Beschmutzungen oder Beschädigungen müssen die Erziehungsberechtigten

die anfallenden Reparaturkosten erstatten.

2. Unterricht

2.1 Der Unterricht beginnt um 8.10 Uhr. Die Klassenräume werden von den Aufsichten

geöffnet.

2.2 Pünktlichkeit zum Unterrichtsbeginn ist für alle Pflicht.

Die Schüler*innen hängen Jacken und Kleidungsstücke an die – soweit vorhanden

- dafür vorgesehenen Kleiderhaken im Klassenraum. Sie bereiten ihre Tische unaufgefordert

für die jeweils nächste Stunde vor.

2.3. Alle Dinge und Geräte (Bälle, Spielkarten, …), die ablenken und den Unterricht stören

können, bleiben in der Tasche.

2.4 Der Toilettengang soll in den Pausen erfolgen.

2.5 Niemand trägt im Klassenraum eine Kopfbedeckung. Ausgenommen sind Kopftücher,

die aus religiösen Gründen getragen werden.

GSG Lünen – Schulordnung – Beschluss der Schulkonferenz vom 09.12.2020 3

2.6 Die Unterrichtssprache ist Deutsch (Ausnahme: Fremdsprachenunterricht).

2.7 Jede*r Schüler*in, jede Lehrperson hat ein Recht auf einen störungsfreien Unterricht.

Beim wiederholten Nichtbeachten der Regeln entscheidet sich die*der Schüler*

in für einen Besuch im Trainingsraum.

2.8 Im Unterricht wird nicht gegessen, auch Kaugummikauen ist nicht erlaubt. Getränke

dürfen nach Erlaubnis der Lehrperson getrunken werden. Für Klassenarbeiten

und Klausuren gibt es Sonderregelungen.

3. Pausenordnung

3.1 Die Zeiten zwischen der 1./2., 3./4. und 5./6. bzw. 8./9. Stunde dienen lediglich dem

Raum- bzw. Lehrpersonenwechsel. Die Schüler*innen bleiben im Unterrichtsraum.

Ein Gang zur Mensa ist nicht erlaubt.

3.2 Alle Schüler*innen der Sekundarstufe I verlassen in den beiden Vormittagspausen

die Klassen- und Fachräume.

3.3 Alle Unterrichtsräume werden dann durch die zuständigen Lehrpersonen abgeschlossen.

3.4 Der Pausenhof, gesonderte Außenbereiche (z.B. das Spielgelände), die Mensa und

die Pausenhallen stehen in den Pausen als Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.

3.5 Nicht zum Aufenthaltsbereich der Pausen und der Mittagsfreizeit gehören für

Schüler*innen der Sekundarstufe I sämtliche Treppenhäuser, der Wallgang, der

Verbindungsweg hinter der Mensa, der Bereich der Fahrradständer, der Bereich vor

dem Verwaltungseingang von Gebäude A, sowie der Bürgersteig vor der Schule.

Der Wallgang ist öffentlicher Weg für Fußgänger und Radfahrer. Beim Überqueren

des Wallgangs ist darauf zu achten.

3.6 In der Mittagsfreizeit stehen für den Aufenthaltsbereich zusätzlich Räume mit offenen

Angeboten zur Verfügung. Klassenräume können als Ruhezonen genutzt werden,

sofern eine Aufsicht gewährleistet ist.

3.7 Lauf, Versteck- und Ballspiele in den Gebäuden sind nicht gestattet. Fußballspielen

ist unter Aufsicht auf dem Kleinsportfeld erlaubt, mit Schaumstoffbällen auch auf

dem Pausenhof. Im Winter ist das Schneeballwerfen verboten.

3.8 Die Pflanzen auf dem Schulgelände und im Gebäude sind zu schonen und zu pflegen.

4. Aufenthalt im Schulbereich - Regeln für die Raumnutzung

4.1 Fahrräder und Mofas bzw. Motorräder werden grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen

Ständern/Bereichen abgestellt und gegen Diebstahl gesichert.

Ein Befahren des Hofes mit Zweirädern ist nicht gestattet.

4.2 Inline-Skates, Roller, fahrbare Boards aller Art dürfen wegen der damit verbundenen

Unfallgefahr in der Schule und auf dem Schulgelände – außer mit Erlaubnis

im Unterricht (z.B. in der Fun-Sport-AG) – nicht benutzt werden.

4.3 Besondere Unterrichtsräume (z. B. Fachräume, Werkräume, Bibliotheken,

Medienräume, Lehrküche und Sportstätten) sowie die dazugehörenden Geräte und

Einrichtungen dürfen nur unter Aufsicht benutzt werden.

Dies gilt auch für Schülergruppen, die besondere schulische Aktivitäten durchführen.

Die jeweils verantwortliche Lehrperson sorgt dafür, dass der Unterrichtsraum danach

wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht wird.

Regulärer Fachunterricht darf nicht beeinträchtigt werden.

4.4 Fachräume und Differenzierungsräume dürfen nur zu den anstehenden Unterrichtszeiten

geöffnet werden und sind nach Beendigung des Unterrichts wieder zu

verschließen.

Die Klassenräume sind während des Unterrichts in anderen Räumen verschlossen

zu halten.

Zum Sport- oder Schwimmunterricht treffen sich alle Schülerinnen und Schüler

der Sekundarstufe I im Klassenraum.

4.5 Persönliche Wertsachen, die nicht für den Unterricht benötigt werden, bleiben zu

Hause. Bei Beschädigung oder Verlust persönlicher Wertsachen übernimmt die

Schule keine Haftung.

4.6 Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit von Schülerinnen und Schülern

der Klassen 5 - 10 ohne besondere Erlaubnis nicht verlassen werden. Dies gilt

nicht für Schüler*innen, die mit ausdrücklicher Genehmigung der Schule in der Mittagsfreizeit

nach Hause gehen.

4.7 Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler*innen das Gebäude und das

Schulgelände.

4.8 Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.

4.9 Schulfremde Besucher*innen melden sich grundsätzlich im Sekretariat oder bei

einem Mitglied der Schulleitung an.

5. Allgemeine Ordnung

5.1 Zur Erleichterung des Unterrichts- und Schulbetriebes werden in jeder Klasse folgende

Klassenämter besetzt:

- Fegedienst im Klassenraum

- Tafeldienst

- Mülldienst

- Toilettenverantwortung im Gebäude A (7., 9. Jahrgang)

- allgemeiner Ordnungs- und Reinigungsdienst (siehe 5.2)

- nach Bedarf: Klassenbuchführer/in, Blumendienst

5.2 Den Klassenräumen sind Ordnungs- und Reinigungsbereiche fest zugeordnet.

Der Ordnungs- und Reinigungsdienst ist täglich wahrzunehmen.

Die Reinigung der Wände im Klassenraum und im angrenzenden Flurbereich wird

nach Bedarf ausgeführt. Materialien dafür sind beim Hausmeister erhältlich.

5.3 Papier und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter (Restmüll, Kunststoffmüll,

Papier) zu werfen.

5.4 Lehrer*innen sowie Schüler*innen sind gemeinsam aufgerufen, auf Sauberkeit und

Ordnung in den Unterrichts- und Veranstaltungsräumen, der Mensa, den Toiletten

und Fluren sowie im Außengelände zu achten.

Jedes absichtliche Verunreinigen der Schule ist untersagt (z.B. Spucken auf den

Boden).

5.5 In der Mensa räumen die Schüler*innen das Geschirr nach dem Essen in den Geschirrwagen.

Verunreinigungen sind durch die Verursacher selbst zu beseitigen.

Besteck und Geschirr dürfen nicht aus der Mensa mitgenommen werden.

5.6 Die Unterrichtsräume müssen am Schluss der Stunde in ordentlichem Zustand

hinterlassen werden, d.h.:

Sitzordnung wiederherstellen,

Geräte und Arbeitsmaterialien wegräumen,

Papierreste aufheben,

Tafel säubern und

fegen.

Nach der jeweils letzten Stunde im Klassenraum werden die Stühle hochgestellt, in

Kursräumen der Sek. II und Fachräumen – soweit eine folgende Belegung nicht gesichert

ist – nach jeder Stunde.

Die Papierabfallbehälter sind regelmäßig von Schüler*innen zu leeren.

5.7 Schäden in Räumen, im Außengelände oder an Einrichtungsgegenständen und

Geräten sind von jedem, der sie feststellt, sofort zu melden, damit für die Instandsetzung

gesorgt werden kann.

6. Verhalten bei Brandgefahr, Feueralarm und bei einem Notfall

6.1 Feuer ist sofort der nächsten Aufsichtsperson (Lehrer*in, Hausmeister, Sekretärin)

zu melden!

6.2 Bei Ertönen des Alarmzeichens verlassen die Schüler*innen in ihren jeweiligen

Lerngruppen geordnet den Klassen- bzw. Unterrichtsraum!

6.3 Schultaschen und abgelegte Kleidungsstücke verbleiben an Ort und Stelle! Die

Lehrperson nimmt das Klassenbuch bzw. das Kursheft mit.

6.4 Fenster und Türen müssen beim Verlassen des Raumes geschlossen werden!

6.5 Alle begeben sich auf dem schnellstmöglichen Weg auf den Schulhof und suchen

die zugewiesenen Sammelplätze auf (besonderer Plan)

Niemand darf sich von seiner Lerngruppe entfernen!

6.6 Die Lerngruppen warten auf dem Schulhof die Weisungen der Aufsichtsführenden

ab!

6.7 Bei Alarmende gehen die Lerngruppen – soweit keine andere Anweisung erteilt

wurde – gemeinsam mit der Lehrperson in ihren Klassen- bzw. Fachraum zurück.

6.8 Bei einer schweren Verletzung werden der Notruf (110 Polizei oder 112 Feuerwehr)

und das Sekretariat der Schule alarmiert und sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt

(ggfs. auch durch erfahrene Schüler*innen).

6.9 Eine Benachrichtigung des Sekretariates erfolgt telefonisch. Die Lehrperson bleibt

bei den Schüler*innen.

6.10 Im Amokfall werden die Klassenraumtüren – soweit möglich - von innen verschlossen

und verbarrikadiert. Schüler*innen und Lehrpersonen treten weg von Fenstern

und verschanzen sich hinter oder unter Tischen.

6.11 Der Handygebrauch ist verboten um Leitungen für Noteinsätze freizuhalten.

6.12 Nur Mitglieder der Schulleitung oder des schulischen Notfallteams geben Informationen

weiter.

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